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   VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694   

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https://dejure.org/2020,50155
VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694 (https://dejure.org/2020,50155)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694 (https://dejure.org/2020,50155)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - AN 1 K 19.00694 (https://dejure.org/2020,50155)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694
    Die Rechtssphäre des nicht berücksichtigten Klägers sei von der Auswahlentscheidung über die ämtergleiche Umsetzung bzw. Versetzung nicht betroffen (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - Rn. 14 bis 24; VG Regensburg, U.v. 17.1.2017 - RO 1 K 16.995).

    Eine Ermessensreduzierung auf Null sei jedoch nach ihrem Inhalt und ihrer Struktur nicht geeignet, einen auf die Vergabe eines konkreten Dienstpostens gerichteten Anspruch auf eine sog. "Hin-Umsetzung", insbesondere zum Beklagten als einen anderen Dienstherrn, zu vermitteln (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - Rn. 26).

    Ein solcher Anspruch bestehe nicht losgelöst von einer subjektiven Rechtsposition, vielmehr setze er eine solche Rechtsposition voraus, über die der Kläger hier vorliegend nicht verfüge (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - Rn. 27).

    Das gilt auch für den Abbruch eines solchen Auswahlverfahrens (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - juris Rn. 27).

    Sie ist nach ihrem Inhalt und ihrer Struktur aber regelmäßig nicht geeignet, einen auf die Vergabe eines konkreten Dienstpostens gerichteten Anspruchs (auf eine "Hin-Ver-/Umsetzung") zu vermitteln (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - juris Rn. 26).

    Die Behörde ist daher grundsätzlich nicht an die hierzu in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Maßstäbe gebunden (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - juris Rn. 20).

  • VG Ansbach, 22.10.2019 - AN 1 E 19.00827
    Auszug aus VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694
    Daraufhin ließ der Kläger mit Schreiben vom 18. April 2019, am selben Tag bei Gericht eingegangen, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen (AN 1 E 19.00827) und beantragen, dem Beklagten zu untersagen, die Stelle im Referat ... der 3. Qualifikationsebene mit einem Mitbewerber/einer Mitbewerberin des Klägers zu besetzen, solange über dessen Bewerbung noch nicht bestandskräftig entschieden sei.

    Insoweit werde auf die rechtlichen und tatsächlichen Ausführungen im Widerspruchsbescheid sowie im Eilverfahren AN 1 E 19.00827 Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die beigezogene Gerichtsakte AN 1 E 19.00827 und die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Dies hat die Kammer bereits rechtskräftig in dem Verfahren AN 1 E 19.00827 entschieden.

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 3 B 13.1069

    Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach

    Auszug aus VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694
    Es obliegt allein dem Dienstherrn, in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts zu entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine funktionsfähige Verwaltung und damit eine ordnungsgemäße Erledigung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben zu gewährleisten (BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 3 B 13.1069 - juris Rn. 74).

    Da für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung maßgeblich auf die zum Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebliche Sach- und Rechtslage abzustellen ist (BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 3 B 13.1069 - juris Rn. 69), sind nachträgliche Verbesserungen der Gesundheit des Klägers unbeachtlich.

  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Auszug aus VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694
    Entgegen der Auffassung des Beklagten sei hier auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 2007 (2 BvR 1855/07) zu berücksichtigen gewesen: "Entscheidet sich der Dienstherr im Rahmen seines Organisationsermessens bei einer konkreten Stellenbesetzung, Beförderungs- und Versetzungsbewerber gleichzubehandeln und hat er die Stellen entsprechend ausgeschrieben, so hat er durch diese "Organisationsgrundentscheidung" seine Freiheit, die Stellen durch Versetzungen oder Umsetzungen zu besetzen, beschränkt und ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien auch gegenüber den Versetzungsbewerbern anzuwenden.".

    Auf die von der anwaltlichen Bevollmächtigten des Klägers zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 5.9.2007 - 2 BvR 1855/07 - juris) kommt es daher nicht an.

  • VGH Bayern, 19.01.2018 - 3 ZB 17.442

    Erfolglose Berufung im Verfahren um Dienstpostenbesetzung

    Auszug aus VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694
    Die Klage ist im Hauptantrag unzulässig, da dem Kläger bereits die Klagebefugnis fehlt (VG Regensburg, U.v. 17.1.2017 - RO 1 K 16.995 - juris Rn. 24; offengelassen von BayVGH, B.v. 19.1.2018 - 3 ZB 17.442 - juris Rn. 5).

    Die Entscheidung hierüber musste lediglich den Anforderungen an die Ausübung eines - weiten - pflichtgemäßen Ermessens genügen, und durfte nicht willkürlich sein (BayVGH, B.v. 19.1.2018 - 3 ZB 17.442 - juris Rn. 5).

  • VG Regensburg, 17.01.2017 - RO 1 K 16.995

    Erfolglose Klage gegen Dienstpostenbesetzung bei ämtergleicher Um-/Versetzung

    Auszug aus VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694
    Die Rechtssphäre des nicht berücksichtigten Klägers sei von der Auswahlentscheidung über die ämtergleiche Umsetzung bzw. Versetzung nicht betroffen (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - Rn. 14 bis 24; VG Regensburg, U.v. 17.1.2017 - RO 1 K 16.995).

    Die Klage ist im Hauptantrag unzulässig, da dem Kläger bereits die Klagebefugnis fehlt (VG Regensburg, U.v. 17.1.2017 - RO 1 K 16.995 - juris Rn. 24; offengelassen von BayVGH, B.v. 19.1.2018 - 3 ZB 17.442 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 3 B 12.943

    Beamte, Beamter, Dienstherr, Dienstunfall, Ermessensentscheidung, Personalrat,

    Auszug aus VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694
    Erst nachfolgend ist im Rahmen der Ermessenserwägungen bei Versetzungen den berechtigten persönlichen wie beruflichen Belangen der Beamten Rechnung zu tragen (zu Polizeibeamten: BayVGH, U.v. 26.1.2015 - 3 B 12.943 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694
    Entscheide sich der Dienstherr bei der konkreten Stellenbesetzung für eine Gleichbehandlung von Versetzungs- und Beförderungsbewerbern und schreibe er die Stelle entsprechend aus, so habe er seine Organisationsfreiheit durch Wahl und Ausgestaltung des Besetzungsverfahrens beschränkt, so dass auch Versetzungsbewerber am Leistungsgrundsatz zu messen seien (vgl. NVwZ 2005, 702; insoweit ohne Abweichung auch BAG NZA 2003, 798).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694
    An dem gewählten Modell der Bestenauslese unter Einschluss aller Versetzungsbewerber müsse sich der Dienstherr "festhalten lassen" (BVerwG, RiA 2004, 35; vgl. auch BVerwGE 115, 58 zur Verbindlichkeit der Dienstpostenbeschreibung).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von

    Auszug aus VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.00694
    Entscheide sich der Dienstherr bei der konkreten Stellenbesetzung für eine Gleichbehandlung von Versetzungs- und Beförderungsbewerbern und schreibe er die Stelle entsprechend aus, so habe er seine Organisationsfreiheit durch Wahl und Ausgestaltung des Besetzungsverfahrens beschränkt, so dass auch Versetzungsbewerber am Leistungsgrundsatz zu messen seien (vgl. NVwZ 2005, 702; insoweit ohne Abweichung auch BAG NZA 2003, 798).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

  • VG Ansbach, 22.10.2019 - AN 1 E 19.00287

    Fehlender Anordnungsgrund - Konkurrenz von Ver- bzw. Umsetzungsbewerber

    Der Antragsteller ließ hiergegen mit Schreiben vom 28. März 2019, bei Gericht am 29. März 2019 eingegangen, Klage erheben (AN 1 K 19.00694), über die noch nicht entschieden ist.
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